Liebe Freunde,
hier habe ich euch mal einen Text gebracht, wo es um Prophezeiungen geht. Ja, ich weiß, nun rollen die ersten schon wieder mit den Augen. Doch stehe ich auf dem Standpunkt, man muss ja nicht alles glauben, zumindest nicht 1:1 für bare Münze nehmen, aber, man sollte sich trotzdem KEINER möglichen Information verweigern. Alle Informationen sind dazu da, zur Kenntnis genommen zu werden. Was man selbst dann aus der Erkenntnis-gewinnung macht, bleibt einem jeden selbst überlassen. Das ist die Freiheit der selbstverantwortlichen Entscheidung, dessen Recht alle Menschen auf der Welt haben – ohne jegliche Einschränkung. Hier also der Text:
Gruß Jörg (Systemkritiker)
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„Haftung“ Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 12. Mai 1998
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Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949
als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 Grundgesetz) hat
beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 verdachtsunabhängig sämtliche
elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 Grundgesetz >
Bewohner
Grundgesetzgerichts virtuelles Hausverbot < für alle
meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text,
Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen
Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung
für alle Zeit!
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